Erzieher/in
Erzieher/innen sollten gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und Interesse an pädagogischen Bildungsaufgaben haben. Sie benötigen ein Gespür dafür, Menschen systematisch zu fördern und planvoll anzuleiten. Außerdem sollten sie selbständig arbeiten, planen und organisieren können. Spaß am Musik machen und an kreativen Tätigkeiten sind von Vorteil.
Sie bilden, erziehen und betreuen Kinder und Jugendliche, fördern und unterstützen deren Entwicklung sowie die ihrer Familien in unterschiedlichen sozialen Situation und Lebenslagen. Sie planen und dokumentieren Hilfe- und Erziehungsprozesse sowie die hierfür geeigneten und passenden pädagogischen Maßnahmen.
Erzieher/innen arbeiten mit anderen sozialpädagogischen Fachkräften oder Institutionen zusammen. Sie stehen in engem Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten, die sie informieren und beraten.
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre Vollzeit oder 4 Jahre Teilzeit an der Berufsfachschule |
| Zertifizierung: |
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| Zulassungsvoraussetzung: | Nach Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO) vom 02. Dezember 2009, Unterabschnitt 4, Fachrichtung Sozialpädagogik Aufnahmevoraussetzungen sind
und Auf Tätigkeiten gemäß Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c werden das freiwillige soziale Jahr und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde. |
| Abschlüsse: | staatlich anerkannte/r Erzieher/in (staatliche Abschlussprüfung) |
| Prüfungen und Abschlüsse: | - Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (staatliche Abschlussprüfung an der Schule) |
Ausbildungsablauf
Ausbildungsdauer:
3 Jahre Vollzeitausbildung, Unterricht: Montag bis Freitag
oder
4 Jahre Teilzeitausbildung, Unterricht: 2 x wöchentlich (in Vorbereitung)
Einsatzmöglichkeiten
Erzieher/innen arbeiten in kirchlichen, kommunalen und privaten Kindergärten und Kindertageseinrichtungen wie:
- Betriebskindergärten
- Kinderhorten
- Kinderkrippen
- Schulkindergärten
- Vorschulklassen
Darüber hinaus arbeiten Erzieher/innen in:
- Einrichtungen der Altenhilfe
- Einrichtungen der Gemeinschafts- und Nachbarschaftshilfe
- Einrichtungen der Jugend- und Jugendsozialarbeit
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
- Mutter/Vater/Kind-Einrichtungen
Weitere Arbeitsfelder sind:
- Einrichtungen der Jugend- und Familienerholung
- Ferienzentren
- Jugendorganisationen
- Krankenhäuser (Kinderstationen oder Kinderkliniken)
- Schulen mit pädagogischer Freizeitbetreuung (Gesamtschulen, Sonderschulen, Internate)
Mit der zunehmenden Zahl von Ganztagsschulen entsteht ein neues Arbeitsfeld für Erzieher/innen. In enger Abstimmung mit Lehrern fördern sie Lern- und soziale Prozesse durch kooperative und kommunikative Aktivitäten. Sie betreuen die Hausaufgaben, gestalten gemeinsam mit den Schülern Freizeitaktivitäten oder organisieren und begleiten Exkursionen. Sie halten Kontakte zu externen Fachleuten und ergänzen die Elternarbeit der Lehrer.
Anmeldung
Für den Antrag auf Aufnahme ist der ausgefüllte Aufnahmeantrag einzureichen. Diesem sind beizufügen:
- Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses; Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule - FSO) vom 02. Dezember 2009
Unterabschnitt 4
Fachrichtung Sozialpädagogik
§ 74 Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen sind 1. der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und 2.- der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
- der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
- eine erziehende oder pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung. Auf Tätigkeiten gemäß Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c werden das freiwillige soziale Jahr und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde.
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis; Belegart 0
- Ärztliches Gesundheitszeugnis über die Eignung zur Ausübung des Berufes
- Beglaubigte Abschrift des Personalausweises oder des Reisepasses
- Zwei Passbilder (mit Namen versehen)
- Gesundheit & Soziales
- Altenpfleger/in
- Cosmetic-College Schaumburg
- Ergänzungslehrgang für Masseure
- Ergotherapeut/in
- Erzieher/in
- Kosmetiker/in
- Krankenpflegehelfer/in
- Logopäde/in
- Masseur/in und medizinischen Bademeister/in
- Masseur/in und medizinischen Bademeister/in plus Weiterbildung zur/m Wellnesstherapeut/in
- Physiotherapeut/in
- Natur & Technik
- Grafik & Mode
- Wirtschaft

